Rechtsprechung
BVerwG, 14.11.1990 - 9 B 246.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Prognostische Einschätzung der dem Ehegatten und den minderjährigen Kindern eines politisch Verfolgten drohenden Gefahr eigener politischer Verfolgung - Voraussetzungen einer Widerlegung der Regelvermutung - Frage nach der Asylberechtigung des "eigentlich gesuchten" ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.05.1990 - 22 L 54/89
- BVerwG, 14.11.1990 - 9 B 246.90
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81
Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 9 B 246.90
Denn Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - <BVerwGE 66, 178 ff. [179]>). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1990 - 9 B 246.90
Ist ein Urteil jedoch nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - ).
- BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91
Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie
Nach § 7 a Abs. 3 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1991 (BGBl. I S. 869) - nach dem gemäß § 43 Nr. 2 dieses Gesetzes bereits begonnene Asylverfahren zu Ende zu führen sind (vgl. dazu Beschluß vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90) - i. V. m. Satz 1 der Bestimmung des § 7 a Abs. 3 AsylVfG wird den zum Zeitpunkt der Anerkennung bereits geborenen minderjährigen ledigen Kindern eines Asylberechtigten, wenn sie ihren Asylantrag vor oder gleichzeitig mit dem Asylberechtigten oder unverzüglich nach der Einreise gestellt haben und wenn die Anerkennung des Asylberechtigten nicht nach § 16 AsylVfG zu widerrufen oder zurückzunehmen ist, die Rechtsstellung eines Asylberechtigten gewährt. - BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 52.92
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen zur Frage einer etwaigen Berechtigung und Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG auch beim Fehlen einer vorausgehenden Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu diesem Punkt sowie zur Abweichung des Berufungsgerichts vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -. - BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 53.92
Anspruch auf Prozesskostenhilfe - Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen zur Frage einer etwaigen Berechtigung und Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG auch beim Fehlen einer vorausgehenden Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu diesem Punkt sowie zur Abweichung des Berufungsgerichts vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -.
- BVerwG, 04.05.1992 - 9 B 51.92
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen zur Frage einer etwaigen Berechtigung und Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG auch beim Fehlen einer vorausgehenden Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu diesem Punkte sowie zur Abweichung des Berufungsgerichts vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -. - BVerwG, 04.05.1992 - 9 B 50.92
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen zur Frage einer etwaigen Berechtigung und Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG auch beim Fehlen einer vorausgehenden Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu diesem Punkte sowie zur Abweichung des Berufungsgerichts vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -. - BVerwG, 26.03.1992 - 9 B 341.91
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -, wonach gem. § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Beurteilung des geltend gemachten Asylbegehrens auf das Asylverfahrensgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung abzustellen sei, nicht, wie von § 52 i.V.m. § 51 AuslG und § 12 Abs. 6 Satz 3 AsylVfG gefordert, auch darüber entschieden, ob eine Abschiebung der Kläger in die Türkei zulässig ist. - BVerwG, 25.03.1992 - 9 B 270.91
Verfahrensfehler durch Nichtbescheidung eines erweiterten Streitgegenstandes im …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -, wonach gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Beurteilung des geltend gemachten Asylbegehrens auf das Asylverfahrensgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung abzustellen sei, nicht, wie von § 52 i.V.m. § 51 AuslG und § 12 Abs. 6 Satz 3 AsylVfG gefordert, auch darüber entschieden, ob eine Abschiebung der Kläger in die Türkei zulässig ist. - BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 266.91
Verfahrensfehler durch Nichtbescheidung eines erweiterten Streitgegenstandes im …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -, wonach gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Beurteilung des geltend gemachten Asylbegehrens auf das Asylverfahrensgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung abzustellen sei, nicht, wie von § 52 i.V.m. § 51 AuslG und § 12 Abs. 6 Satz 3 AsylVfG gefordert, auch darüber entschieden, ob eine Abschiebung des Klägers in die Türkei zulässig ist. - BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 318.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90-, wonach gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Beurteilung des geltend gemachten Asylbegehrens auf das Asylverfahrensgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung abzustellen sei, nicht, wie von § 52 in Verbindung mit § 51 AuslG und § 12 Abs. 6 Satz 3 AsylVfG gefordert, auch darüber entschieden, ob eine Abschiebung der Beigeladenen in die Türkei zulässig ist. - BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 312.91
Vorliegen von selbstgeschaffenen Nachfluchtgründen bei enger Verbundenheit des …
Als begründet erweist sich die Beschwerde jedoch mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe entgegen dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1990 - BVerwG 9 B 246.90 -, wonach gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Beurteilung des geltend gemachten Asylbegehrens auf das Asylverfahrensgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung abzustellen sei, nicht, wie von § 52 in Verbindung mit § 51 AuslG und § 12 Abs. 6 Satz 3 AsylVfG gefordert, auch darüber entschieden, ob eine Abschiebung des Klägers in den Irak zulässig ist.